Kosten für Lerntherapie und Coaching

Viele Familien entscheiden sich, die nicht geringen Kosten für die Lerntherapie selbst zu tragen. Die Beantragung von Fördergeldern kann eine langwierige Angelegenheit werden.  Viele Kinder benötigen aber zeitnah Hilfe.

Preise und Geschäftsbedingungen erfragen Sie bitte per E-Mail.

Lerntherapie und Coaching werden bei uns vertraglich geregelt, wir setzen auf Transparenz und Fairness. Es gibt bei uns keine langfristigen Abos.

Die Kostenübernahme einer Lerntherapie ist nicht einheitlich geregelt, kann von Bundesland zu Bundesland, ja selbst von Landkreis zu Landkreis stark variieren. Obwohl die Teilleistungsstörungen des Lernens und Verhaltensstörungen in der ICD-10 als Krankheit aufgeführt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Lerntherapie in der Regel nicht.

 

Bei den privaten Kranken- und Betriebskrankenkassen ist die Kostenübernahme nachzufragen. Es gibt möglicherweise Zusatzversicherungen.

In bestimmten Fällen besteht Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder (auch „Bildungspaket“ genannt). Es sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen, die von der Stadt oder Gemeinde übernommen werden. Dies können auch Kosten für Lernförderung oder Nachhilfe sein.

Die Jugendämter finanzieren die Lerntherapie mit einer Eingliederungshilfe allerdings nur, wenn ein Kind „von seelischer Behinderung bedroht ist“ (§ 35a SGB VIII). Das bedeutet, wenn ein Kind wegen seiner Lernstörung bereits leidet, also z.B. Ängste, Tics oder Zwänge entwickelt hat oder sich sozial zurückzieht, kann diese Hilfe gewährt werden. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, zu der dem Jugendamt u.a. ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten und eine schulische Beurteilung vorgelegt werden müssen. Die Bearbeitung des Antrages beim Jugendamt kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Dennoch raten wir Ihnen, diese Förderung zu beantragen. Nicht alle Jugendämter übernehmen die vollen Kosten einer Lerntherapie. In diesen Fällen wird eine monatliche private Zuzahlung fällig, die mit Ihnen vertraglich geregelt wird.