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Diagnostik und Intelligenzmessungen bei Lernstörungen

Lernstörungen haben vielfältige Ursachen. Deshalb sind eine ausführliche Anamnese und Diagnostik am Anfang einer Therapie wichtig. Dazu gehört die Erfassung der Vorgeschichte des Kindes und teilweise auch der Familie, die schulischen Leistungen, bisherige Befunde und bereits durchgeführte Therapien.

Einige Testungen werden in unserer Praxis angeboten, z.B. Erfassung der Kompetenzen in den Teilleistungen des Lesens, der Rechtschreibung oder der mathematischen Grundfähigkeiten. Wir bieten auch eine Einschätzung der Feinmotorik und der Schreibfertigkeiten an. Im Laufe einer Therapie hilft uns eine Zwischentestung, Fortschritte zu dokumentieren und die Therapieangebote zu evaluieren und ggf. zu modifizieren.

Besonders bedeutsam ist die Erfassung der Intelligenz des Kindes mithilfe eines standardisierten Testverfahrens zu Beginn einer Therapie. Der Gesamt-IQ gibt eine Auskunft über das allgemeine intellektuelle Leistungsvermögen im Vergleich zu einer Referenzgruppe.

Für die Planung der Lerntherapie analysieren wir die Ergebnisse der einzelnen Untertests wie z.B. logisches Denkvermögen, Gedächtnisfunktionen und Sprachverständnis. Hieraus lassen sich Stärken und Schwächen und Diskrepanzen ablesen, die in die Gestaltung der Therapie und Wahl der Methoden einfließen. Gerne besprechen wir mit Ihnen vorhandene Testberichte von Ärzten und anderen Einrichtungen.

Wir empfehlen, die Intelligenztestung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis durchführen zu lassen. Damit wird gewährleistet, dass wissenschaftlich anerkannte und standardisierte Testverfahren zum Einsatz kommen. Außerdem kann ein Facharzt soziale und emotionale Probleme, Verhaltensstörungen und andere Auffälligkeiten erkennen und weitere Behandlungsvorschläge machen. Für die Beantragung einer Eingliederungshilfe bei den Jugendämtern ist ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters Voraussetzung. In der Regel werden Intelligenztestungen einhergehend mit Testungen der Teilleistungen zur Diagnosestellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.